Versand- & Zahlungsbedingungen

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

I. Geltungsbereich

1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für den zwischen dem Verkäufer und dem Käufer abgeschlossenen Vertrag über die Lieferung von Waren.

2. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer im Zusammenhang mit den Kaufverträgen getroffen werden, sind in dem Kaufvertrag, diesen Bedingungen und der Auftragsbestätigung des Verkäufers niedergelegt.

3. Im Einzelfall zwischen den Vertragsparteien getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.

4. Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG): Der Verkäufer ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

II. Angebot und Vertragsschluss

1. Die Angebote des Verkäufers sind frei bleibend und unverbindlich, es sei denn, dass der Verkäufer diese ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet hat.

2. Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu den unverbindlichen Angeboten des Verkäufers gehören, bleiben im Eigentum des Verkäufers und sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht von ihm ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.

III. Preise, Zahlungsbedingungen

1. Die Preise des Verkäufers gelten ohne Transportkosten sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Käufer getroffen wurde. Die Mehrwertsteuer und Verpackungskosten sind in dem Preis enthalten.

2. Ist mit dem Käufer nichts anderes vereinbart worden, ist der Kaufpreis ohne Abzug Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer bleibt vorbehalten.

3. Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von dem Verkäufer anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.

IV. Liefer- und Leistungszeit

1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.

2. Falls der Verkäufer schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Käufer ihm eine angemessene Nachfrist – beginnend vom Tage des Eingangs der Inverzugsetzung bei dem Verkäufer oder im Fall der kalendermäßig bestimmten Frist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3. Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, vorbehaltlich der nachfolgenden Begrenzungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder der Käufer infolge des von dem Verkäufer zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.

4. Der Verkäufer haftet dem Käufer bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Dem Verkäufer ist ein Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, ist die Haftung des Verkäufers auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

5. Beruht der von dem Verkäufer zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 6. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.

V. Sach- und Rechtsmängel, Haftung

1. Bei berechtigten Mängelrügen ist der Verkäufer, unter Ausschluss der Rechte des Käufers vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen, zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Käufer hat dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.

2. Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung neuer Ware erfolgen. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

3. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

4. Der Verkäufer haftet unabhängig von den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Verkäufer bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Verkäufer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

5. Der Verkäufer haftet auch für Schäden, die er durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursacht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Das Gleiche gilt, wenn dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Der Verkäufer haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

6. Eine weitergehende Haftung des Verkäufers ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt die Haftung des Verkäufers gemäß § 3 Abs. 3 dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor.

2. Der Käufer hat den Verkäufer von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich in Textform (z.B. per E-Mail) zu unterrichten. Der Käufer hat dem Verkäufer alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.

3. Verhält sich der Käufer vertragswidrig, insbesondere wenn der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung des Verkäufers nicht nachkommt, kann der Verkäufer nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Ware verlangen. In der Zurücknahme der Ware durch den Verkäufer liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. In der Pfändung der Ware durch den Verkäufer liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach Rückerhalt der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten des Verkäufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

VIII. Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht

Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Versandkosten

Die Lieferung innerhalb Deutschland ist versandkostenfrei für Dekoration und Lieferung Festland ist die Lieferung von Möbeln kostenfrei bis zur Bordsteinkante.

Auslandslieferung und Insellieferung sind nicht pauschal kalkulierbar und werden einzeln geprüft. Bitte nehmen Sie hierzu vor der Bestellung mit uns Kontakt auf.

Versandabwicklung

Nach Zahlungseingang übergeben wir die Ware unserem Speditionspartner. Bei Zahlart „Vorkasse“ können 1-2 Werktage bis zum Zahlungseingang und Versandtermin hinzukommen.

Kommen die Möbel/Dekoration in den Versand, erhalten Sie per Mail eine Versandbestätigung von uns.

Haben Sie Artikel mit unterschiedlichen Lieferzeiten bestellt, versenden wir die Ware in einer gemeinsamen Sendung oder als Teillieferung. Die Lieferzeit bestimmt sich in diesem Fall nach dem Artikel mit der längsten Lieferzeit den Sie bestellt haben. Individuelle Vereinbarungen müssen telefonisch/per Mail mit uns abgestimmt werden.

Unser Speditionspartner wird sich zur Avisierung des Liefertermins mit Ihnen telefonisch in Verbindung setzen. Sie sollten beim Bestellvorgang deshalb unbedingt eine Telefonnummer angeben, unter der Sie gut erreichbar sind. Bei Gewerbekunden mit einer Firmenadresse als Lieferadresse erfolgt die Zustellung ohne vorherige telefonische Avisierung. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir auf die von der Spedition vorgegebenen Zeitfenster keinerlei Einfluss haben, da dies vom jeweiligen Partner und dessen Disposition abhängig ist. Die reguläre Lieferung erfolgt von Montag bis Freitag „frei Bordsteinkante“.

Die Lieferung von Speditionsware erfolgt auf Einwegpaletten. Diese werden vom Spediteur nicht wieder mitgenommen und verbleiben beim Kunden.

Anlieferung der Möbel

Bei einer Anlieferung der Ware „frei Bordsteinkante“ wird die Ware lediglich vom Fahrzeug abgeladen, nicht jedoch weiter in den Garten oder in die Wohnung getragen. Die Lieferung erfolgt also bis zum Bordstein oder Bürgersteig der im Kaufvertrag angegebenen Lieferadresse. In den meisten Fällen ist es ratsam eine zweite Person um Hilfe bei der Möbelannahme zu bitten, da die Kartons je nach Modell recht groß sind.

Warenannahme

Bestehen Sie unbedingt auf eine Sichtkontrolle und prüfen Ihre Ware auf Vollständigkeit, lassen Sie sich die Packstückanzahl vom Fahrer quittieren. Sollten Sie die Sendung beschädigt erhalten haben oder Kartons beschädigt sein, lassen Sie dies vom Fahrer auf dem Lieferschein vermerken. Setzen Sie sich anschließend umgehend mit uns in Verbindung. Transportschäden müssen innerhalb von 5 Werktagen nach Annahme der Ware schriftlich oder per Email mit Bildern (info@teaktrend.de) an uns gemeldet werden. Bewahren Sie die Originalverpackung bitte so lange auf, bis Sie sich sicher sind, dass Sie die Möbel behalten, bzw. etwaige Reklamationen abgeschlossen sind. Die Spedition darf unverpackte Ware nicht transportieren. Für Ersatzverpackung muss der Kunde selbst sorgen.

WICHTIG! Wenn Sie dem Fahrer den Lieferschein mit Ihrer Unterschrift „rein quittieren“ (ohne Vermerk eines möglichen sichtbaren Schadens an der Verpackung) können keinerlei Ansprüche bei der Versicherung geltend gemacht werden. Hier sind Sie als Kunde gefordert bei der Warenannahme mitzuhelfen.

Bitte prüfen Sie bei Anlieferung, ob die Ware äußerlich eventuelle Transportschäden aufweist. Bei sichtbaren Schäden machen Sie Bilder der Verpackung und des Lieferscheins. Sollten Sie unsicher sein, vermerken Sie die Schäden auf dem Lieferschein, der zusatz „Unter Vorbehalt“ hat leider keine rechtliche Gültigkeit. Auch können Sie uns im Beisein des Fahrers anrufen unter 04102/7798861, wir beraten Sie dann.

Zahlungsbedingungen

Vorkasse (Überweisung)

 Wählen Sie die Zahlart Vorkasse (Überweisung), und überweisen uns den Endbetrag auf das in der Bestätigungsmail angegebene Konto Teak Trend Inh. Marco Bergholz.

Bei Zahlart „Vorkasse“ können 1-2 Werktage bis zum Zahlungseingang und Versandtermin hinzukommen.

 Der Versand der Ware erfolgt, zeitnah nach Zahlungseingang auf dem Konto Teak Trend Inh. Marco Bergholz.

PayPal

 Via PayPal getätigte Zahlungen werden sofort dem Zahlungsempfänger gutgeschrieben. Die Ware kann je nach Verfügbarkeit zeitnah nach dem Zahlungseingang versendet werden.

Bestellung von Dekorations-, Polster- und Zubehörartikel werden bei Verfügbarkeit in der Regel bis 14:00 am selben Tag Versand.

Für noch mehr Zahlungsmöglichkeiten bitten wir ab sofort auch die Zahlungsmöglichkeiten von Paypal Laschschrift und Kreditkarte an.

per Lastschrift (Ein PayPal-Service. Sie benötigen kein PayPal-Konto.

per Kreditkarte (Ein PayPal-Service. Sie benötigen kein PayPal-Konto.

Für mehr Information https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/home

Ämter, Behörden und öffentl. Einrichtung

Für Ämter, Behörden und öffentliche Einrichtungen bieten wir die Zahlung "auf Rechnung" an. Die Rechnung ist mit Lieferung fällig.

Bitte nutzen Sie folgende Vorgehensweise:

Legen Sie ganz normal ein Kundenkonto auf Ihre Einrichtung an. Senden Sie uns dann eine kurze Mail, dass Sie als öffentliche Institution für die Zahlungsweise "auf Rechnung" freigeschaltet werden möchten. Wir werden dies dann umgehend erledigen und sie können bestellen.

Ämter und Behörden von Bund, Ländern und Kommunen

Schulen, Universitäten und Fachhochschulen sowie alle anderen Bildungsinstitute mit öffentlicher Trägerschaft

Forschungsinstitute mit öffentlichem Träger

Krankenkassen, Genossenschaften und Sozialversicherungsträger

Bibliotheken

...und alle anderen Einrichtungen mit öffentlichem Träger